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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011 – 013b
Erster Teil Bauleitplanung: §§ 001-013b
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c
Bemerkung
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Die Gemeinde kann zur Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen Verträge mit Privaten schließen
Informationen zum Thema
00BauGB(I) 1. Teil 4. Abschnitt > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 011 Städtebaulicher Vertrag
00 BauGB(I) § 012 Vorhaben- und Erschließungsplan
00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren
00 BauGB(I) § 013a Bebauungspläne der Innenentwicklung
00 BauGB(I) § 013b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
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00 BauGB(I) Erster Teil §§ 001-013a Bauleitplanung
00 BauGB(I) Erstes Kapitel §§ 001-135c Allgemeines Städtebaurecht