Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 013  Vereinfachtes Verfahren 
Vierter Abschnitt   Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011-013b
Erster Teil        Bauleitplanung §§ 001 – 013b
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Kleinere Änderungen eines Bauleitplans und bestandssichernde Planungen können –sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt - in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, für das keine Umweltprüfung und kein Monitoring  (s BauGB § 004c)  vorgeschrieben ist

Informationen zum Thema

00 BauGB § 013 > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

00 BauGB(I) § 002 Aufstellung der Bauleitpläne

00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

00 BauGB(I) § 003 Beteiligung der Öffentlichkeit

00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden

00 BauGB(I) § 004c Überwachung

00 BauGB(I) § 006a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 010a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet

00 Umweltverträglichkeitsprüfung Bund -UVPG-:
Anlage 1 UVPG Liste UVP- pflichtige Vorhaben

02 Umweltverträglichkeitsprüfung Hamburg -HmbUVPG-
00 BImSchG § 50 Planung

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00 BauGB(I) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 011-013b Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren