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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 041 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen
Zweiter Abschnitt Entschädigung §§ 039-044
Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Werden auf einer Fläche nur Geh-, Fahr und Leitungsrechte festgesetzt, hat der Eigentümer einen Anspruch (nur) auf Geldentschädigung.. Das Gleiche gilt, wenn anstelle von Grün- oder vergleichbaren Flächen nur Pflanzbindungen festgesetzt worden sind .
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 041 > online