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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 041  Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten  und bei Bindungen für Bepflanzungen
Zweiter Abschnitt   Entschädigung §§ 039-044 
Dritter Teil    Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c

Bemerkung

Werden auf einer Fläche nur Geh-, Fahr und Leitungsrechte festgesetzt, hat der Eigentümer einen Anspruch (nur) auf Geldentschädigung.. Das Gleiche gilt, wenn anstelle von Grün- oder vergleichbaren Flächen nur Pflanzbindungen festgesetzt worden sind .

Informationen zum Thema

00BauGB(I) § 041 > online