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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 029   Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften
Erster Abschnitt   Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht  §§ 01 – 135c  

Bemerkung

Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (Vorhaben) gelten  die Bestimmungen der §§ 030 - 037 BauGB über die bauplanungs-rechtliche Zulässigkeit von Vorhaben

Informationen zum Thema

00BauGB § 029  > online
 

02 Bauprüfdienste - BPD-  > 

02 BPD 5/2013 Werbeanlagen

 

Zugehörige und ergänzende Themen

02 HBauO § 02 Abs 1 Bauliche Anlagen

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