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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 030 (1)  Vollständiger (qualifizierter) Bebauungsplan und  Erschließung
Erster Abschnitt   Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht  §§ 01 – 135c  

Bemerkung

Im qualifizierten Bebauungsplan mit Festsetzungen  gem. BauNVO über Art und Maß der baulichen  Nutzung, der überbaubaren Flächen und der örtlichen Verkehrsflächen ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Zur Erschließung gehören alle Maßnahmen, die für die Baureife eines Grundstücks erforderlich sind. Das sind über öffentliche Flächen wie Straßen hinaus insbesondere der Anschluss an Wasser, Abwasser, Strom und ggf. Gas oder Fernwärme.

Informationen zum Thema

00BauGB § 030 Abs.1  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden</link>

00 Baunutzungsverordnung -BauNVO-  1962, 1968, 1977, 1990, 2017

02 HBauO Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung §§ 004-011

02 HBauO § 42 Anlagen zum Sammeln und Beseitigen von Abwasser

00 Stromgrundversorgungsverordnung -StromGVV-

00 Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV-

00 Fernwärmeverordnung -AVB Fernwärme-

00 Trinkwasserverordnung -TrinkwV 2001-

00 WasserversorgungsV -AVBWasserV-

00 Wasserhaushaltsgesetz -WHG


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