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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 030  Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines   Bebauungsplanes
Erster Abschnitt   Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht  §§ 01 – 135c  

Bemerkung

Ein Vorhaben ist nicht erst dann zulässig, wenn es mit Bescheid zugelassen wird, sondern bereits dann, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht. Die Gemeinde ist aber berechtigt, aus Anlass eines unerwünschten Bauvorhabens einen Bebauungsplan zu ändern und zu dessen Sicherung Maßnahmen nach den §§ 014 , 015 BauGB einzuleiten. Auch kann nach § 015 BauNVO  eine grundsätzlich zulässige Anlage im Einzelfall unzulässig sein.
Zu unterscheiden sind :
Der vollständige (qualifizierte) Bebauungsplan (Abs. 1)
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan (Abs. 2)
Der Einfacher Bebauungsplan (Abs. 3)

Informationen zum Thema

00 BauGB § 030  > online

02 Bauprüfdienste - BPD-  >  online
02 BPD 2016-07 Altes Planungsrec ht:Baustufenpläne -Durchführungs-Fluchtlinien- Teilbebauungspläne -mit Transparenzfassung > intern
02 BPD 2020-03 Erschließung von Grundstücken > online

Merkblatt:
02 Planungsrechtliche Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen > online

02 Alle Bebauungspläne > online

Zugehörige und ergänzende Themen

B-Plan erfragen unter
02 BezVG § 01 Bezirkseinteilung -enthält die örtlich zuständigen Dienststellen

00 BauGB(I) § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile

00 BauGB(I) § 035 Bauen im Außenbereich

00 BauGB(I) § 030(1) Vollständiger Bebauungsplan und Erschließung

00 BauGB(I) § 030(2) Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Erschließung

00 BauGB(I) § 030(3) Einfacher Bebauungsplan

00 BauGB(I) Dritter Teil  §§ 29-38 Zulässigkeit von Vorhaben 


02 Hamburgisches Wegegesetz-HWG-

00 Baunutzungsverordnung -BauNVO-  1962, 1968, 1977, 1990, 2017


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00 BauGB(I) Dritter Teil  Erster Abschnitt §§ 029-038 Zulässigkeit von Vorhaben