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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 033   Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
Erster Abschnitt   Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht  §§ 01 – 135c  

Bemerkung

Wenn das Bebauungsplanaufstellungsverfahren so weit fortgeschritten ist, dass die Festsetzungen für das Baugrundstück hinreichend sicher feststehen, kann ein Vorhaben im Vorgriff auf den Bebauungsplan genehmigt werden Voraussetzung ist ein wirksamer Aufstellungsbeschluss, der ortsüblich bekannt gemacht sein muss.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 033  > online

02 Bauprüfdienste BPD > online
02 BPD 2017-04 Vorweggenehmigung > intern