Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 051  Verfügungs- und Veränderungssperre
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil    Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel    Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Damit die Neuordnung der Flächen durch tatsächliche oder rechtliche Veränderungen an den betroffenen Grundstücken nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird, sind bestimmte Veränderungen genehmigungsbedürftig. Dazu gehören alle Rechtsgeschäfte wie die Veräußerung, die Bestellung mit Erbbaurechten, die Belastungen mit dinglichen Rechten oder Grundpfandrechten sowie Verfügungen über Wohnungseigentums-rechte.

Informationen zum Thema

00BauGB(I) § 051 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 022 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen

00 BauGB(I) § 046 Zuständigkeit und Voraussetzungen

00 BauGB(I) § 071 In-Kraft-Treten des Umlegungsplans

00 BauGB(II) § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

00 BGB Buch 2: §§ 346-354 Rücktritt


Zurück
00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung