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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 051 Verfügungs- und Veränderungssperre
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Damit die Neuordnung der Flächen durch tatsächliche oder rechtliche Veränderungen an den betroffenen Grundstücken nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird, sind bestimmte Veränderungen genehmigungsbedürftig. Dazu gehören alle Rechtsgeschäfte wie die Veräußerung, die Bestellung mit Erbbaurechten, die Belastungen mit dinglichen Rechten oder Grundpfandrechten sowie Verfügungen über Wohnungseigentums-rechte.
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 051 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
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00 BauGB(I) § 046 Zuständigkeit und Voraussetzungen
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung