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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 055  Umlegungsmasse und Verteilungsmasse
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil    Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel    Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Alle im Umlegungsgebiet liegenden Flächen werden zur Umlegungsmasse vereint. Die Vereinigung erfolgt nur rechnerisch und lässt die tatsächlichen Grenzen und Eigentumsverhältnisse unberührt. Maßgeblich für die Umlegungsmasse ist die tatsächliche Größe der Grundstücke.

Informationen zum Thema

00BauGB(I) § 055 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile

00 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-


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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung