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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 071 In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Wenn keine Rechtsmittel mehr möglich sind oder über alle Rechtsmittel bestandskräftig entschieden ist, macht die Umlegungsstelle die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans bekannt. Sie kann ihn auch teilweise vorab in Kraft setzen.
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 071 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung