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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 076  Vorwegnahme der Entscheidung
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil    Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel    Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Bereits vor Abschluss der Umlegung können für einzelne Grundstücke die Rechts- und Besitzverhältnisse abschließend geregelt werden, .soweit sie auch Gegenstand des Umlegungsplans sein können

Informationen zum Thema

00BauGB(I) § 076 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) §§ 055-075 s.Zurück


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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079