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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 076 Vorwegnahme der Entscheidung
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Bereits vor Abschluss der Umlegung können für einzelne Grundstücke die Rechts- und Besitzverhältnisse abschließend geregelt werden, .soweit sie auch Gegenstand des Umlegungsplans sein können
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 076 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) §§ 055-075 s.Zurück
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079