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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §§ 080-084
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
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In einem kleineren Bereich liegende Grundstücke können durch eine vereinfachte Umlegung neu geordnet werden. Für die vereinfachte Umlegung gelten nur die Vorschriften des normalen Umlegungsrechts, die für ausdrücklich anwendbar erklärt werden
Informationen zum Thema
00BauGB(I) 4. Teil 2. Abschnitt >online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 080 Zweck Anwendungsbereich; Zuständigkeiten
00 BauGB(I) § 081 Geldleistungen
00 BauGB(I) § 082 Beschluss über die vereinfachte Umlegung
00 BauGB(I) § 083 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung
00 BauGB(I) § 084 Berichtigung der öffentlichen Bücher
Ergänzende Themen
00 BauGB(III) Dritter Teil §§ 217-232 Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen
00 BauGB(IV) § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung.
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00 BauGB(I) Vierter Teil §§ 045-084 Bodenordnung
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