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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 081 Geldleistungen
Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §§ 080-084
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Durch die vereinfachte Umlegung bewirkte Vorteile sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt nicht zwischen den Beteiligten direkt, sondern über die Gemeinde als Umlegungskasse
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 081 > online
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00 BauGB(I) § 083 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung
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00 BauGB(I) § 119 Verteilungsverfahren
00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweier Abschnitt §§ 093-103 Entschädigung
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00 BauGB(I) Vierter Teil Zweiter Abschnitt §§ 80-84 Vereinfachte Umlegung
00 BauGB(I) 4 Teil §§ 045-084 Bodenordnung