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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 083 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung
Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §§ 080-084
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen Damit werden die neuen Eigentümer auch Besitzer der Grundstücke. Für die Vollziehung des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung ist die Gemeinde zuständig.
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 083 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 071 In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
00 BauGB(I) § 072 Wirkungen der Bekanntmachung
00 BauGB(I) § 080 Zweck Anwendungsbereich; Zuständigkeiten
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00 BauGB(I) Vierter Teil Zweiter Abschnitt §§ 80-84 Vereinfachte Umlegung
00 BauGB(I) 4 Teil §§ 045-084 Bodenordnung
