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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 083   Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung
Zweiter Abschnitt   Vereinfachte Umlegung §§ 080-084
Vierter Teil   Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen Damit werden die neuen Eigentümer auch Besitzer der Grundstücke. Für die Vollziehung des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung  ist die Gemeinde zuständig.

Informationen zum Thema

00BauGB(I) § 083 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 071 In-Kraft-Treten des Umlegungsplans

00 BauGB(I) § 072 Wirkungen der Bekanntmachung

00 BauGB(I) § 080 Zweck Anwendungsbereich; Zuständigkeiten 


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00 BauGB(I) Vierter Teil Zweiter Abschnitt §§ 80-84 Vereinfachte Umlegung 

00 BauGB(I) 4 Teil §§ 045-084 Bodenordnung