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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 091  Ersatz für entzogene Rechte
Erster Abschnitt  Zulässigkeit der Enteignung §§ 085-092 
Fünfter Teil   Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Enteignung zu dem Zweck, durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen, ist nur zulässig, soweit der Ersatz in den Vorschriften des Zweiten Abschnitts vorgesehen ist

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 091  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 090 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land

00 BauGB(I) § 097 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten

00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt §§ 93-103 Entschädigung 


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00 BauGB(I) Fünfter Teil Erster Abschnitt §§ 085-092 Zulässigkeit der Enteignung

00 BauGB(I) Fünfter Teil  §§ 085-122 Enteignung