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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 099  Entschädigung in Geld
Zweiter Abschnitt   Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil Enteignung  §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Geldentschädigung ist die normale Art der Entschädigung, da andere Arten der Entschädigung nur auf Antrag erfolgen z.B. Entschädigung in Land. Die Geldentschädigung ist grundsätzlich in einem einmaligen Betrag zu leisten, soweit der Berechtigte nichts anderes beantragt

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 099  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 Immobilienenwertermittlungsverordnung -ImmowertV-

00 BGB Buch 2  §§  0241-0853 Recht der Schuldverhältnisse 
                     hier: § 247 Basiszinssatz


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00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt §§ 093-103 Entschädigung