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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 100 Entschädigung in Land
Zweiter Abschnitt   Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil Enteignung  §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Abweichend vom Grundsatz der Geldentschädigung nach § 099 BauGB kann ein Anspruch auf Entschädigung durch Ersatzland bestehen, wenn der Betroffene aus wichtigen Gründen auf Land angewiesen ist.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 100  > online