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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 123  Erschließungslast
Erster Abschnitt   Allgemeine Vorschriften §§ 123-126
Sechster Teil   Erschließung 123-135
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Gemeinden haben die Erschließungsanlagen in dem für die baulichen Anlagen erforderlichen Umfang bis zu deren Fertigstellung herzustellen

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 123 > online

Zugehörige und ergänzende Themen