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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag §§ 127-135
Sechster Teil Erschließung §§ 123 –135
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Die Gemeinde kann den Erschließungsaufwand nach tatsächlichen Kosten oder nach Einheitssätzen ermitteln. Sie kann ihn für Erschließungsanlagen oder für Teile von Erschließungsanlagen oder für mehrere Erschließungsanlagen gemeinsam ermitteln.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 130 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
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00 BauGB(I) Sechster Teil Zweiter Abschnitt §§ 127-135 Erschließungsbeitrag
00 BauGB(I) Sechster Teil §§ 123-135 Erschließung
