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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
Zweiter Abschnitt   Erschließungsbeitrag §§ 127-135
Sechster Teil   Erschließung §§ 123 –135
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Gemeinde kann den Erschließungsaufwand nach tatsächlichen Kosten oder nach Einheitssätzen ermitteln. Sie kann ihn für Erschließungsanlagen oder für Teile von Erschließungsanlagen oder für mehrere Erschließungsanlagen gemeinsam ermitteln.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 130  > online

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