Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen Substanz- oder Funktionsschwächen eines Gebiets durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen behoben werden. Die §§ 136 - 164b enthalten nicht-abschließende Sonderregelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Daneben finden auch die Bestimmungen des allgemeinen Städtebaurechts Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) Erster Teil Erster Abschnitt §§ 136-139 Allgemeine Vorschriften
00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt §§ 140-151 Vorbereitung und Durchführung
00 BauGB(II) Erster Teil Dritter Abschnitt §§ 152-156a Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
00 BauGB(II) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 157-161 Sanierungsträger und andere Beauftragte
00 BauGB(II) Erster Teil Fünfter Abschnitt §§ 162-164 Abschluss der Sanierung
00 BauGB(II) Erster Teil Sechster Abschnitt §§ 164a-164b Städtebauförderung
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