Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 138  Auskunftspflicht
Erster Abschnitt   Allgemeine Vorschriften §§ 136-139
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel   Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Für Eigentümer und Nutzer besteht eine Auskunftspflicht über sanierungserhebliche Tatsachen, die notfalls auch zwangsweise durchgesetzt werden darf. Die erhobenen Daten dürfen in gewissem Umfang weitergegeben werden

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 138 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde

00 BauGB(III) § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts

00 ZPO Buch 02 Verfahren im ersten Rechtszug §§ 0253-0510c
              hier § 383 Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen


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