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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 142   Sanierungssatzung
Zweiter Abschnitt   Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel     Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Die Gemeinde legt das Sanierungsgebiet durch Satzung fest und kann dabei auch Flächen außerhalb des eigentlichen Sanierungsgebiets einbeziehen. In der Sanierungssatzung können einzelne Genehmigungspflichten für nicht anwendbar erklärt werden.

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 142 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

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