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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen und dem Grundbuchamt mitzuteilen Die Bekanntmachung erfolgt durch vollständige Wiedergabe des Wortlauts der Sanierungssatzung.
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 143 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 054 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk.
00 BauGB(II) § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
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