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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 146   Durchführung
Zweiter Abschnitt   Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel     Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Durchführungsmaßnahmen sind  solche Maßnahmen, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind. Maßnahmen, die lediglich anlässlich der Sanierung durchgeführt werden, gehören nicht dazu.
Die Gemeinde hat dabei einen Beurteilungsspielraum.

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 146 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 026 Ausschluss des Vorkaufsrechts

00 BauGB(II) § 148 Baumaßnahmen


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