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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 146 Durchführung
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Durchführungsmaßnahmen sind solche Maßnahmen, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind. Maßnahmen, die lediglich anlässlich der Sanierung durchgeführt werden, gehören nicht dazu.
Die Gemeinde hat dabei einen Beurteilungsspielraum.
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 146 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 026 Ausschluss des Vorkaufsrechts
00 BauGB(II) § 148 Baumaßnahmen
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00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt §§ 140-151 Vorbereitung und Durchführung
