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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 150   Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der  öffentlichen Versorgung dienen
Zweiter Abschnitt   Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel     Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Die Gemeinde hat öffentlichen Versorgungsträgern sanierungsbedingte Aufwendungen für entfallende Versorgungsanlagen zu erstatten Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn die Anlagen gerade infolge der Sanierungsmaßnahme nicht mehr zur Verfügung stehen.

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 150 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00BauGB(III) 3.Teil §§ 217-232 Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen 


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