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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Die Gemeinde hat öffentlichen Versorgungsträgern sanierungsbedingte Aufwendungen für entfallende Versorgungsanlagen zu erstatten Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn die Anlagen gerade infolge der Sanierungsmaßnahme nicht mehr zur Verfügung stehen.
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 150 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00BauGB(III) 3.Teil §§ 217-232 Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen
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