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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 159  Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger
Vierter Abschnitt   Sanierungsträger und andere Beauftragte §§ 157-161   
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Der Sanierungstreuhänder wird für Rechnung der Gemeinde tätig, hat also kein eigenes wirtschaftliches Interesse. Nur ihm darf die Bewirtschaftung der der Sanierung dienenden Mittel ( § 157 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ) oder die Ausarbeitung von Bauleitplänen ( § 157 Abs. 2 BauGB ) übertragen werden.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 159 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 089 Veräußerungspflicht

00 BauGB(II) § 153 Bemessung von Ausgleichs und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung

00 BauGB(II) § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers

00 BauGB(II) § 155 Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen

00 BauGB(II) § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde

00 BGB Buch 2  Recht der Schuldverhältnisse §§  0241-0853
                    hier § 311b  Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass


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00 BauGB(II) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 157-161 Sanierungsträger und andere Beauftragte 

00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen