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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 168   Übernahmeverlangen
Zweiter Teil  Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Der Eigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme seines Grundstücks verlangen., wenn es ihm wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist das Grundstück zu behalten Die  Unzumutbarkeit muss sich aus der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme ergeben.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 168  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 145 Genehmigung


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00 BauGB(II) Zweiter Teil §§ 165-171 Städtbauliche Entwicklungsmaßnahmen 

00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besonderes Städtebaurecht