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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 171e   Maßnahmen der Sozialen Stadt
Vierter Teil   Soziale Stadt § 171e
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Maßnahmen der sozialen Stadt dienen der Stabilisierung und Aufwertung. Es muss sich um Bereiche handeln, die durch soziale Missstände benachteiligt sind und bei denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 171e  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen

00 BauGB(II) § 138 Auskunftspflicht

00 BauGB(II) Erster Teil  Sechster Abschnitt §§ 164a-164b Städtebauförderung 


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