Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Erster Abschnitt Erhaltungssatzung §§ 172-174
Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
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Mit einer Erhaltungssatzung kann die städtebauliche Struktur einschließlich der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 6. Teil . 1.Abschnitt > online
02 Bauprüfdienste - BPD- > online
02 BPD 2002-06 Berücksichtigung von Belangen der Bodenordnung, städtebaulichem Sanierungen, Entwicklung Erhaltung oder Enteignung nach dem Baugesetzbuch (BPD Bodenordnung)
02 Globalrichtlinien GR Städtebauliche Planung und Realisierung > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)
00 BauGB(II) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch
00 BauGB(II) § 174 Ausnahmen
Ergänzende Themen
00Wohnungseigentumsgesetz -WoEigG-
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00 BauGB(II) Sechster Teil §§ 172-17 Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besonderes Städtebaurecht