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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 178   Pflanzgebot
Zweiter Abschnitt   Städtebauliche Gebote §§ 175-179
Sechster Teil    Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Die Gemeinde kann die Bepflanzung entsprechend den Bebauungsplanfestsetzungen anordnen Ein Pflanzgebot kann nach § 175 Abs. 2 BauGB nur angeordnet werden, wenn die alsbaldige Bepflanzung aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist.

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 178 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans


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