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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 178 Pflanzgebot
Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote §§ 175-179
Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Die Gemeinde kann die Bepflanzung entsprechend den Bebauungsplanfestsetzungen anordnen Ein Pflanzgebot kann nach § 175 Abs. 2 BauGB nur angeordnet werden, wenn die alsbaldige Bepflanzung aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist.
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 178 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
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00 BauGB(II) Sechster Teil Zweiter Abschnitt §§ 175-179 Städtebauliche Gebote