Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(III)-

Thema

§ 201  Begriff der Landwirtschaft
Erster Abschnitt   Allgemeine Vorschriften §§ 200-2002
Zweiter Teil   Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
                    §§ 200-216
Drittes Kapitel     Sonstige Vorschriften §§ 192-232

Bemerkung

Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich entsprechender Tierhaltung,

Informationen zum Thema

00 BauGB § 201 > online

Zugehörige und ergänzende Themen