Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 2129-8
Rechtsstand

Titel

00 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-

Thema

§ 12   Nebenbestimmungen zur Genehmigung
Erster Abschnitt   Genehmigungsbedürftige Anlagen §§ 04-21
Zweiter Teil   Errichtung und Betrieb von Anlagen §§ 04-31a

Bemerkung

Informationen zum Thema

00 BImSchG § 12  >  online

EU 2010/75 > Richtlinien über Industrieemissionen

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BImSchG § 04 Genehmigung

00 BImSchG § 05 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen

00 BImSchG § 06 Genehmigungsvoraussetzungen 

00 BImSchG § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen

00 BImSchG (§§ 48-65) § 48 Verwaltungsvorschriften

Zurück
00 BImSchG Zweiter Teil  Erster Abschnitt  §§ 04-21 Genehmigungsbedürftige Anlagen 

00 BImSchG Zweiter Teil §§ 04-31a  Errichtung und Betrieb von Anlagen