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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02 2131-1
Rechtsstand

Titel

02 Hamburgische Bauordnung -HBauO-

Thema

§ 02  Begriffe Abs. (4)   Sonderbauten Nr. 01-20
Erster Teil   Allgemeine Vorschriften §§ 01-03

Bemerkung

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Informationen zum Thema

02 HBauO § 02 Abs. 4 >  online
       

Zugehörige und ergänzende Themen

Liste der Sonderbauten
02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 01 Hochhäuser sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m; über Geländeoberfläche; s. dazu  Absatz 3 Satz 2 !

02 HBauO § 02Abs 4  Nr. 02 Bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m-ausgenommen Anlagen gem. EU 2018/ 2001 Nr, L328 s.82

02 HBauO § 02 Abs 4  Nr. 03 Gebäude mit mehr als 1600 m2 Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude

02 HBauO § 02 Abs 4  Nr. 04 Verkaufsstätten mit mehr als 800 m2 Grundfläche

02 HBauO § 02 Abs 4  Nr. 05 Gebäude mit Räumen mit mehr als 400 m2  Grundfläche für Büro- und Verwaltungsnutzung

02 HBauO § 02 Abs 4  Nr. 06 Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 07 Versammlungsstätten

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 08 Schank und Speisegaststätten, Beherbergungsstätten, Spielhallen

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 09 Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung....bei Behinderung...oder eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 10 Krankenhäuser

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 11 Wohnheime

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 12 ...Tageseinrichtungen für Kinder und Menschen mit  Behinderungen und alte Menschen...

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 13 Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 14 Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 15 Camping-und Wochenendplätze

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 16 Freizeit- und Vergnügungsparks

02 HBauO § 02 Abs 4 Nr. 17 Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen                   

02 HBauO § 02 Abs. 4 Nr. 18 Regallager mit einer Oberkannte Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m

02 HBauO § 02 Abs. 4 Nr. 19 Bauliche Anlagen, deren Nutzung  durch Umgang    oder Lagerung von Stoffen mit explosions-oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist

02 HBauO § 02 Abs. 4 Nr. 20 Anlagen und Räume, die in den Nummern 01 bis19 nicht aufgeführt und deren Art oder Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind.


Ergänzende Themen
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02 HBauO § 52 Barrierefreies Bauen

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