Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02 2131-1
Rechtsstand

Titel

02 Hamburgische Bauordnung -HBauO-

Thema

§ 73  Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheids
Zweiter Abschnitt  Vorsorgende Überwachung §§ 59-73
Fünfter Teil  Bauaufsichtsbehörden, Verfahren §§ 58-79

Bemerkung

Suche: Gültigkeit

Informationen zum Thema

02 HBauO § 73  > online

Zugehörige und ergänzende Themen


Zurück
02 HBauO Fünfter Teil Zweiter Abschnitt §§ 59-73 Vorsorgende Überwachung