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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 THemenordner TO

Thema

TO II 06  Voraussetzungen, Genehmigungsvorbehalte und Einschränkungen der Bebaubarkeit von Grundstücken aus dem Bau-Ergänzungs-Recht
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Einem Bauvorhaben dürfen öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Sofern sie nicht bereits im einschlägigen ?-Plan Berücksichtigung gefunden haben, sind auch die. Vorschriften aus den das Baurecht ergänzenden Vorschriften (Bau-Ergänzungs-Recht) bei der Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks zu beachten.

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