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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 06 Voraussetzungen, Genehmigungsvorbehalte und Einschränkungen der Bebaubarkeit von Grundstücken aus dem Bau-Ergänzungs-Recht
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Einem Bauvorhaben dürfen öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Sofern sie nicht bereits im einschlägigen ?-Plan Berücksichtigung gefunden haben, sind auch die. Vorschriften aus den das Baurecht ergänzenden Vorschriften (Bau-Ergänzungs-Recht) bei der Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks zu beachten.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 Wassergesetz Hamburg -HWaG-
02 Hamburgisches Wegegesetz-HWG-
02 Deichordnung -DeichO-
02 Denkmalschutzgesetz Hamburg -DSchG-
00 FStrG § 09 Bauliche Anlagen an Bundesstraßen
02 Hamburgisches Naturchutzgesetz -HmbBNatSchG-
02 Landeswaldgesetz Hamburg -WaldG-
02 Eisenbahngesetz Hamburg -LEG-
00 BBergG § 107 Festsetzung von Baubeschränkungsgebieten
00 BBergG § 113 Bauwarnung
00 WaStrG § 15 Veränderungssperre; Vorkaufsrecht
00 LuftVG Erster Abschnitt 2. Unterabschnitt Flugplätze §§ 06 – 19d
00 ZollVG Teil IV Vorschriften für Grundstücke und Bauten im grenznahen Raum §§ 14-16
00 SchBerG Erster Abschnitt Schutzbereiche §§ 01-08
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02 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29