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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TO

Thema

TO II 14  Rettungswege und Verkehrsflächen  sowie Verkehrssicherheit   in Gebäuden
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Kernpunkt bauordnungsrechtlicher Anforderungen ist das Ziel, im Gefahrenfall ein Gebäude so sicher und so schnell wie möglich verlassen zu können. Die dafür vorgeschriebenen Rettungswege dienen zugleich der Feuerwehr und anderen Rettungskräften als Zugang zur Brandbekämpfung und .für andere Maßnahmen.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

02 HBauO § 14 Brandschutz

02 HBauO § 16 Verkehrssicherheit

02 HBauO § 32 Dächer

02 HBauO Dritter Teil Fünfter Abschnitt §§ 33-38 Rettungswege Öffnungen Umwehrungen 


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02 TO II 01-29 Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen