Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand
Titel
02 Themenordner TG
Thema
TO II 23 Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Freiflächen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Gestaltung ist Teil der Baupflege. Sie ist nicht nur Angelegenheit des Bauherrn, sie ist auch Angelegenheit der Öffentlichkeit. Die in der HBauO enthaltenen Vorschriften dienen jedoch nur der sogenannten Verunstaltungsabwehr; sie enthalten keine positiven Gestaltungsvorschriften. Konkrete Anforderungen müssen Rücksicht nehmen auf die gewachsene Struktur eines Gebietes und auf die vorhandene Bebauung.
Zu beachten sind jedoch auch bei verfahrensfreien Anlagen die Gestaltungsverordnungen für bestimmte Gebiete und mgl. .Anforderungen an die Gestaltung des örtlich verbindlichen Bebauungsplans.