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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TG

Thema

TO II 23  Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Freiflächen
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Gestaltung ist Teil der Baupflege. Sie ist nicht nur Angelegenheit des Bauherrn, sie ist auch Angelegenheit der Öffentlichkeit. Die in der HBauO enthaltenen Vorschriften dienen jedoch nur der sogenannten Verunstaltungsabwehr; sie enthalten keine positiven Gestaltungsvorschriften. Konkrete Anforderungen müssen Rücksicht nehmen auf die gewachsene Struktur eines Gebietes und auf die vorhandene Bebauung.
Zu beachten sind jedoch auch bei verfahrensfreien Anlagen die Gestaltungsverordnungen für bestimmte Gebiete und  mgl. .Anforderungen an die Gestaltung  des örtlich verbindlichen Bebauungsplans.
 

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