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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO III 01 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TO III Ausführung von Bauvorhaben; Bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 HBauO Vierter Teil Die am Bau Beteiligten §§ 53-57
02 BezVG § 01 Bezirkseinteilung -enthält die örtlich zuständigen Dienststellen
02 HBauO § 23 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen
02 HBauO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden, Erfordernis der Schriftform
02 HBauO § 67 Bauvorlageberechtigung
02 HBauO § 71 Nachbarliche Belange
02 HBauO § 77Abs 2 Beteiligung des Bezirkschornsteinfegermeisters
02 Prüfverordnung -PVO-
00 BauStellV § 03 Koordinierung
00 BauStellV § 04 Beauftragung
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02 TO III Ausführung von Bauvorhaben 01-06