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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TO

Thema

TO III 03  Baustelle und Baubeginn
TO III  Ausführung von Bauvorhaben; Bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Mit der Tätigkeit auf Baustellen sind erhebliche Gefahren auch für unbeteiligte Personen verbunden. Die
Vorschriften über Baustellen dienen dazu, Gefahren und unzumutbare Belästigungen zu vermeiden und darüber hinaus die ebenfalls gefährdete Umwelt, insbesondere die Vegetation und Gewässer zu schützen. Entsprechende Vorkehrungen müssen selbstverständlich vor Baubeginn organisiert bzw. abgeschlossen sein. Der Baubeginn selbst ist neben der ggf. erforderlichen Genehmigung an der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden.
 

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