Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TG

Thema

TO III 06  Bestehende bauliche Anlagen
TO III  Ausführung von Bauvorhaben; Bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Auch nach Fertigstellung unterliegt die bauliche Anlage weiterhin den baurechtlichen Vorschriften. Neben der erforderlichen Instandhaltung und Nutzung unter Beachtung der Vorschriften können auch nachträgliche Anfor-derungen von der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, soweit dies das öffentliche Interesse erforderlich macht.
 

Informationen zum Thema

02 Merkblätter für Grundstückseigentümer, Bauherrn  und Unternehmer :  > online
02 Merkblatt Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen
    durch den Verfügungsberechtigten

Baunetz Wissen
Altbau > online