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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO III 06 Bestehende bauliche Anlagen
TO III Ausführung von Bauvorhaben; Bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Auch nach Fertigstellung unterliegt die bauliche Anlage weiterhin den baurechtlichen Vorschriften. Neben der erforderlichen Instandhaltung und Nutzung unter Beachtung der Vorschriften können auch nachträgliche Anfor-derungen von der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, soweit dies das öffentliche Interesse erforderlich macht.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 HBauO § 03 Allgemeine Anforderungen
02 HBauO § 76 Herstellung pordnungsgemäßer Zustände
02 HBauO § 54 Bauherrin oder Bauherr
02 HBauO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden, Erfordernis der Schriftform
02 HBauO § 19 Verkehrssicherheit
02 HBauO § 48 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradplätze
02 Wohnraumschutzgesetz Hamburg -HmbWoSchhG-
02 Wohnraum-Zweckentfremdungsverordnung -WoZwEntfrV-
02 Denkmalschutzgesetz Hamburg -DSchG-
00 BGB Buch 3 Sachenrecht §§ 0854-1296
00 BewG Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften §§ 017-156
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02 TO III Ausführung von Bauvorhaben 01-06
