Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TG

Thema

TO III 06  Bestehende bauliche Anlagen
TO III  Ausführung von Bauvorhaben; Bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Auch nach Fertigstellung unterliegt die bauliche Anlage weiterhin den baurechtlichen Vorschriften. Neben der erforderlichen Instandhaltung und Nutzung unter Beachtung der Vorschriften können auch nachträgliche Anfor-derungen von der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, soweit dies das öffentliche Interesse erforderlich macht.
 

Informationen zum Thema

02 Merkblätter für Grundstückseigentümer, Bauherrn  und Unternehmer :  > online
02 Merkblatt Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen
    durch den Verfügungsberechtigten

Baunetz Wissen
Altbau > online

Zugehörige und ergänzende Themen

02 HBauO § 03 Allgemeine Anforderungen

02 HBauO § 16 Verkehrssicherheit

02 HBauO § 49 Mobilität  (Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradplätze)

02 HBauO § 53 Bauherrin bzw. Bauherr

02 HBauO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

02 HBauO § 80 Beseitigung von Anlagen ....(Herstellung pordnungsgemäßer Zustände)

02 Wohnraumschutzgesetz Hamburg -HmbWoSchhG-

02 Wohnraum-Zweckentfremdungsverordnung -WoZwEntfrV-

02 Denkmalschutzgesetz Hamburg -DSchG-

00 BGB Buch 3 §§ 0854-1296 Sachenrecht 

00 BewG Zweiter Teil  §§ 017-156 Besondere Bewertungsvorschriften


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02 TO III 01-06 Ausführung von Bauvorhaben