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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
03 Verwaltungsvorschriften Erlasse
Bemerkung
Verwaltungsvorschriften (VwV) -richtlinien auch Erlasse sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden, sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Vorschriften. Sie enthalten auch für den planenden Architekten nützliche und verbindliche Informationen –z. B. Technische Baubestimmungen oder den Erlass über notwendige Stellplätze.
Aufgenommen im Navigator sind Regelungen, die das Baurecht und die ergänzenden Vorschriften dazu (Bau-Ergänzungs-Recht) betreffen. Alle VwV sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Verwaltungsvorschriften und ihre Zuordnung > (...) = Ordnungszahlen im Systm
Auszüge
Planungsrecht
(1)03 VwV Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch
in 00 BauGB
(2)03 VwV Verwaltungsvorschriften zu Raumordnung und Landesplanung
in 03 Raumordnung - Landesplanung
Bauordnungsrecht
(3)03 Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie)
in 03 NBauO §§ 03, 14, 51
(4)03 Liste Technische Baubestimmunen
in 03 NBauO §§ 12, 17, 65, 66, 74, 83
(5)03 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulbauR)
in 03 NBauO § 51
(6)03 Erforderliche KfZ Stellplätze
in 03 NBauO § 47
(7)03 Führung des Baulastenverzeichnisses
in 03 NBauO § 81
(8)03 Fliegende Bauten
in 03 NBauO § 60, 75,
(9)03 Beteiligung und Unterrichtung bestimmter Behörden durch die Bauaufsichtsbehörden
in 03 NBauO § 73
(10)-
Energieeinspar
(11) 00 Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
in 00 GEG
Immisionsschutz
(12) 03 Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen
in 00 FluglärmG
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03 Vorschriftenverzeichnisse