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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Sachgebietsverzeichnisse SG 01-05
Bemerkung
Die sachgebietliche Gliederung ist eine Ergänzung der Liste der Gesetze und Verordnungen. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachbennungen einzelner Regelwerke sind i gewollt.
Hinweise:
> Zuständigkeitsregelungen sind in den entsprechenden Gesetzen / Verordnungen enthalten
> Länderkennung: 00 = Bund 01 = Land S.-H.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
<link internal-link>05Sachgebietsgruppe SG1 Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtspflege, Zivil- und Strafrecht
Regelungen, die das Baurecht bzw. dessen Anwendung berühren, jedoch ohne direkte Einwirkung auf Planung und Durchführung baulicher Anlagen
<link internal-link>05Sachgebietsgruppen SG2 Baurecht
Unmittelbar anzuwendendes Recht , welches bestimmt, „Ob“ und „Was“ gebaut werden darf und „Wie“ gebaut werden muss
<link internal-link>05Sachgebietsgruppen SG3 Bau-Ergänzungs-Recht
Regelungen mit eigenen Zielen, die jedoch auf Planung und Durchführung baulicher Anlagen einwirken
<link internal-link>05Sachgebietsgruppen SG4 Organisation, Verwaltung, Sicherheit, Ordnung
Regelungen zur Aufgabenstellung und Organisation der Verwaltung als Kontrollinstanz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben
<link internal-link>05Sachgebietsgruppe SG5 Berufsaufgaben Berufsrecht
Regelungen mit Beschreibung der Berufsaufgaben und Festlegungen der Rechte und Pflicheten
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<link internal-link>05 Vorschriftenverzeichnisse