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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
05 Nordrhein-Westfalen
FNA 03
Rechtsstand

Titel

03 Themengruppen TG

Thema

TG III 01 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

03 LBO Vierter Teil  Die am Bau Beteiligten §§ 53-57.

03 LBO § 26 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

03 LBO § 58 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht

03 LBO § 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

03 LBO § 61 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

03 LBO § 65 Bauvorlageberechtigung.

03 LBO § 72 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn

03 LBO § 79 Abs.3 S.2  (Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters)


03 Prüfingenieur Sachverständigenverordnung  -PPVO-

00 BauStellV § 03 Koordinierung

00 BauStellV § 04 Beauftragung


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03 TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06