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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TG III 01 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
03 LBO Vierter Teil Die am Bau Beteiligten §§ 53-57.
03 LBO § 26 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen
03 LBO § 58 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht
03 LBO § 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
03 LBO § 61 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
03 LBO § 65 Bauvorlageberechtigung.
03 LBO § 72 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn
03 LBO § 79 Abs.3 S.2 (Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters)
03 Prüfingenieur Sachverständigenverordnung -PPVO-
00 BauStellV § 03 Koordinierung
00 BauStellV § 04 Beauftragung
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03 TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06