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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
05 Nordrhein-Westfalen
FNA 03
Rechtsstand

Titel

03 Themengruppen TG

Thema

TG III 03 Baustelle und Baubeginn
TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Mit der Tätigkeit auf Baustellen sind erhebliche Gefahren auch für unbeteiligte Personen verbunden. Die Vorschriften über Baustellen dienen dazu, Gefahren und unzumutbare Belästigungen zu vermeiden und darüber hinaus die ebenfalls gefährdete Umwelt, insbesondere die Vegetation und Gewässer zu schützen. Entsprechende Vorkehrungen müssen vor Baubeginn organisiert bzw. abgeschlossen sein. Der Baubeginn selbst ist neben der ggf. erforderlichen Genehmigung an der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

03 LBO § 73 Baugenehmigung, Baubeginn

03 LBO § 68 Genehmigungsfreistellung

03 LBO § 12 Baustelle

00 ArbStättV § 03 Abs. 01 Anhang  Nr. 05.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen


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03 TG III Ausführung von Bauvorhaben 01-06