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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
05 Nordrhein-Westfalen
FNA 03
Rechtsstand

Titel

03 Themengruppen TG

Thema

TG III 04 Bauausführung und Fertigstellung; Bauzustandsbesichtigung; Aufnahme der Nutzung
TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Die Überprüfung eines Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungs – bzw. Anzeigeverfahrens findet ihre Fortsetzung während der Bauausführung. In diesem Zusammenhang ist der Bauherr verpflichtet, über bestimmte Bauzustände Mitteilung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu machen. Notwendigkeit, Häufigkeit und  Umfang der Überprüfung liegt im Ermessen der Behörde

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

03 LBO § 53 Grundpflichten

03 LBO § 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

03 LBO § 68 Genehmigungsfreistellung

03 LBO § 78 Bauüberwachung.

03 LBO § 79 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung


00 Hochbaustatistikgesetz -HBauStatG-


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03 TG III Ausführung von Bauvorhaben 01-06