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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 006  Genehmigung des Flächennutzungsplans
Zweiter Abschnitt   Vorbereitender Bauleitplan §§ 005-007
Erster Teil    Bauleitplanung: §§ 001-013
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht § 001 – 135c

Bemerkung

Flächennutzungspläne benötigen eine Genehmigung. Zuständig ist nach Abs. 1 die höhere Verwaltungsbehörde. Die Zustimmung darf nur bei einem Verstoß gegen höherrangiges Recht versagt werden. Die Genehmigung ist bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bauleitplan wirksam

Informationen zum Thema

00 BauGB § 006 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __6.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(IV) § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder


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