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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 009  Inhalt des Bebauungsplans
Dritter Abschnitt   Verbindlicher Bauleitplan  §§ 008-010
Erster Teil  Bauleitplanung §§ 001-013 
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c       

Bemerkung

§ 009 enthält einen Katalog verschiedener Möglichkeiten, die zulässige Bodennutzung in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Entsprechende Festsetzungen sind dabei nur aus städtebaulichen Gründen zulässig. Sie bedürfen einer "bodenrechtlichen Rechtfertigung" und müssen einen Bezug zur Bodennutzung haben.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 009 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __9.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz.

00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile


00 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-

00 Planzeichenverordnung 1990 (Anlage)

00 WHG § 073 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete

00 WHG § 076 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern


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00 BauGB(I) Erster Teil Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §§ 008-010