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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 10  Beschluss, Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
Dritter Abschnitt   Verbindlicher Bauleitplan  §§ 008-010
Erster Teil  Bauleitplanung §§ 001-013 
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c       

Bemerkung

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die Zuständigkeit für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus den Kommunalgesetzen der Länder. Regelmäßig ist der Gemeinderat und nicht ein Ausschuss zuständig.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 010 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __10.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

Beispiel Land...
...GO Erster Teil Grundlagen der Gemeindeverfassung §§ 01-10
...GO § 04 Satzungen
...LBO § 84 Örtliche Bauvorschriften

00 BauGB(I) § 006 Genehmigung des Flächennutzungsplans

00 BauGB(I) § 008 Zweck des Bebauungsplans


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00 BauGB(I) Erster Teil Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §§ 008-010