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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 10 Beschluss, Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan §§ 008-010
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001-013
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die Zuständigkeit für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus den Kommunalgesetzen der Länder. Regelmäßig ist der Gemeinderat und nicht ein Ausschuss zuständig.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 010 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __10.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
Beispiel Land...
...GO Erster Teil Grundlagen der Gemeindeverfassung §§ 01-10
...GO § 04 Satzungen
...LBO § 84 Örtliche Bauvorschriften
00 BauGB(I) § 006 Genehmigung des Flächennutzungsplans
00 BauGB(I) § 008 Zweck des Bebauungsplans
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00 BauGB(I) Erster Teil Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §§ 008-010
