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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 013 Vereinfachtes Verfahren
Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011 – 013a
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001 – 013a
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Kleinere Änderungen eines Bauleitplans und bestandssichernde Planungen können –sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt - in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, für das keine Umweltprüfung und kein Monitoring (s BauGB § 04c) vorgeschrieben ist
Informationen zum Thema
00 BauGB § 013 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __13.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) 1.Teil 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
00 BauGB(I) § 006 Genehmigung des Flächennutzungsplans
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 Umweltverträglichkeitsprüfung Bund -UVPG-:
(Anlage 1 UVPG Liste UVP- pflichtige Vorhaben)
Beispiel Land...
...Umweltverträglichkeitsprüfung...- LUVPG-
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00 BauGB(I) ErsterTeil Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011-013a
