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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)

Thema

§ 22  Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
Zweiter Abschnitt  Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen §§ 019 - 023
Zweiter Teil   Sicherung der Bauleitplanung: §§ 014-023
Erstes Kapitel    Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Begründung von Wohneigentum die Zweckbestimmung des Gebiets für den Fremdenverkehr beeinträchtigt wird.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 022 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __22.html _blank external-link-new-window external link in new>online

01 Erlass 2130.68Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB –  bis 31.12.2013 > <link http: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de jportal _blank external-link-new-window external link in new>online  

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 040 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme

00 BauGB(I) § 043 Entschädigung und Verfahren

00 BauGB(I) § 044 Entschädigungspflichtige Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

00 BauNVO1990 § 10 Sondergebiete die der Erholung dienen

00 Wohnungseigentumsgesetz -W0EigG-

00 GBO Zweiter Abschnitt   Eintagungen in das Grundbuch §§ 013-055b
00 GBO § 053 (Unrichtige Eintragung)

Beispiel Land...
...LBO § 58 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht


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